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Versteigerungsbedingungen

  1. Mit der Teilnahme an unserer Auktion erkennen Bieter und Käufer die nächststehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen an.
  2. An der Onlineversteigerung können nur Bieter teilnehmen, die sich bei der Fa. ÖVG-Versteigerungs GmbH, (nachfolgend „Versteigerer“ genannt), als Benutzer registrieren und die Versteigerungsbedingungen akzeptieren.
  3. Die Objekte werden vom Versteigerer in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und der Versteigerer keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder verdeckte Mängel, sonstige Schäden, Folgeschäden oder besondere Eigenschaften übernimmt. Technische Daten, Baujahr-, Maß- oder Gewichtsangaben sind unverbindlich. Die Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für Konsumenten im Sinne des AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Mängelrecht. Die Verjährungsfrist wird auf 1 Jahr verkürzt.
  4. Ein Gebot darf nur abgegeben werden, wenn der Bieter diese Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen sowie etwaige Ergänzungen (z.B. spezielle Abholkonditionen) für eine Versteigerung oder Position akzeptiert hat.
  5. Der Versteigerer behält sich vor, bei groben Irrtümern, Aussonderungsrechten Dritter oder anderen schwerwiegenden Gründen, Gebote für diese Position zu löschen bzw. diese Positionen aus der Auktion zu nehmen oder diese neu zu versteigern.
  6. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende am Ende der Laufzeit. Werden in den letzten zwei Minuten Gebote abgegeben, wird die Laufzeit beim ersten Gebot um zwei Minuten, und bei jedem weiteren Gebot um eine Minute, verlängert.
  7. Bei Onlineversteigerungen gibt es im Gegensatz zu Nettoversteigerungen auch Bruttoversteigerungen (als Elektro-Freizeit-Versteigerung deklariert). Bei diesen wird extra darauf hingewiesen, dass die Gebote inklusive Versteigerungsgebühr und Umsatzsteuer abgegeben werden. Bei Nettoversteigerungen sind ausschließlich Unternehmer teilnahmeberechtigt.
  8. Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar, mittels Bankomatzahlung oder durch Überweisung, nach Ende der Auktion oder spätestens bei Abholung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht mehr zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf den Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Versteigerer behält sich vor, eine Stornogebühr von 20% einzufordern.
  9. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung (bei Überweisungen: nach vollständigem Einlagen des Kaufpreises auf dem Konto des Versteigerers) auf den Käufer über.
  10. Der Käufer verzichtet auf das Recht, den Kauf wegen Irrtums, laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte), Wegfall der Geschäftsgrundlage oder aus einem sonstigen Grund anzufechten oder rückgängig zu machen. Der Käufer erklärt den wahren Wert der von ihm ersteigerten Gegenstände zu kennen.
  11. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Objekte, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort, undemontiert und unverladen, verstehen. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten. Wird die Verpflichtung zur fristgerechten Abholung nicht eingehalten, kann der Kaufgegenstand nochmals versteigert werden. Dabei wird der erste Käufer nicht mehr zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf den Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Versteigerer behält sich vor eine Stornogebühr von 20% einzufordern. Lagerkosten bei Überschreitung des Abholtermins: € 2,00 pro m² und Tag.
  12. Bei Besichtigungen und Abholungen erfolgt das Betreten von Gebäuden und Grundstücken auf eigene Gefahr.
  13. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
  14. Die Adressdaten der Bieter und Käufer werden zum Zwecke der Information über unsere künftigen Versteigerungen gespeichert und ausschließlich vom Versteigerer verwendet.
  15. Mündliche Nebenabsprachen, soweit diese nicht schriftlich fixiert und der jeweils anderen Seite zur Kenntnis gebracht wurden, besitzen keine Gültigkeit.
  16. Schadenersatzforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
  17. Konkursversteigerungen werden gesondert als solche gekennzeichnet.
  18. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, eine Versteigerung vorzeitig zu beenden oder zu verlängern. Im Falle einer technischen Störung des Webservers oder eines Fehlers der Webseite haftet der Versteigerer nicht für die Störung und deren Auswirkung.
  19. Die abgegebenen Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Der Bieter erhält bei Gebotsabgabe bzw. bei Überbietung des Höchstgebotes eine Bestätigung per E-Mail. Eine solche Benachrichtigung ist kein Zuschlag. Diese Benachrichtigungen kann der Bieter in seinen Benutzereinstellungen deaktivieren.
  20. Abbau, Demontage und Räumung eines ersteigerten Artikels erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine von ihm beauftragte Fachfirma mit entsprechnder Haftpflichtversicherung, soweit das im Einzelfall (und nach Ermessen der Fa. ÖVG) notwendig ist.
  21. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung dafür, dass bei ersteigerten Computern, Laptops oder andern Geräten mit einer Computer-Komponente alle für einen Betrieb erforderlichen Softwarekomponenten bzw. Lizenzen vorhanden sind oder vom Käufer nutzbar sind. Es obliegt dem Käufer, mit dem Softwarehersteller eine entsprechende Übereinkunft zu treffen. Außerdem kann nicht garantiert werden, dass Passwörter, Zugangscodes, Datenträger, Anleitungen, Pläne, Wartungsinformationen u. -pläne oder andere technische Unterlagen oder Dokumentationen vorhanden sind.
  22. Gesperrten Bietern wird untersagt, sich nochmals anzumelden.
  23. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam ist oder unwirksam werden sollte, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
  24. Der Versteigerer kann diese Versteigerungsbedingungen ändern. Die Änderungen werden durch Veröffentlichung oder Benachrichtigung an Nutzer bzw. Bieter wirksam.
  25. Gerichtsstand: 8570 Voitsberg.

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Kontakt

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Grazer Vorstadt 122-124
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